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Sollten Sie Eine Stiftung Gründen?

Sollten Sie eine Stiftung gründen?

Heutzutage kann jeder eine Stiftung gründen. Die Voraussetzungen dafür sind einfach:

  • Sie sollten über ausreichend Vermögen verfügen, dass in die Stiftung fließt (hierbei kann es sich neben Geld auch um Unternehmensanteile oder Sachvermögen handeln).
  • Sie haben sich einen Stiftungszweck überlegt, welcher zusammen mit der Stiftungssatzung von der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde abgesegnet wurde und
  • Sie haben bereits Gremien festgelegt, die das Stiftungsgeschäft verwalten.

Eine Stiftung gründen als Unternehmer ist ein prädestinierter Schachzug. So denn Unternehmer (im Ruhestand) nach neuen, spannenden Aufgaben suchen und Ihr Vermögen sinnvoll investieren möchten. Dieser Schritt sollte allerdings gut überlegt sein.

Allgemeines zu Stiftungen

Rund 95 % aller Stiftungen sind gemeinnützig. Sie werden vom Staat subventioniert und erhalten bemerkenswerte Steuerbefreiungen. Ebenso gibt es Familienstiftungen, die meist zum Erhalt des Familienvermögens ins Leben gerufen wurden – diese genießen jedoch keine Steuerprivilegien.

Die bekannteste Rechtsform unter den Stiftungen dürfte die selbstständige oder klassische Stiftung sein. Diese bietet größtmöglichen Einfluss. In diesem Fall entscheiden Sie selbst über den Stiftungszweck und die Vergabe von Fördermitteln. Allerdings legen Sie sich hiermit auch langfristig fest, da Sie beispielsweise mit der Wahl einer klassischen Stiftung das Vermögen unwiderruflich einbringen. Das bedeutet wiederum, dass Kapitalentnahmen oder eine Auflösung der Stiftung normalerweise nicht möglich sind. Der Stiftungszweck ist ebenfalls ausschließlich in Ausnahmefällen veränderbar.

Die Wahl des Stiftungszwecks

Die Beschreibung des Stiftungszwecks sollte gut durchdacht, zeitlos und nicht zu spezifisch sein. Ein kleines Beispiel zur Verdeutlichung: Eine im Jahr 1762 gegründete Hamburger Stiftung verteilt noch heute in der Vorweihnachtszeit Unterwäschegarnituren für ältere, bedürftige Damen. Der Zweck der Stiftung lautet nämlich wörtlich: „Hilfe für Menschen, denen das letzte Hemd fehlt, solange die Sonne scheint und der Wind weht.“

Alle Versuche, diesen Zweck an die heutige Zeit anzupassen, scheiterten, da die Stiftungsaufsicht bis heute sicherstellt, dass der Wille der Stifterin respektiert wird.

Sind Sie bereit, sich von einem Teil Ihres Vermögens zu trennen?

Das ist eine wichtige Frage, die Sie sich vor der Gründung einer Stiftung stellen sollten. In diesem Zusammenhang sollten Sie sich ebenfalls fragen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie in 20 oder 30 Jahren immer noch dieselben Ziele verfolgen und ob diese Ziele mit den Zinsen des Stiftungskapitals effektiv umzusetzen sind.

Irgendwann sollten Sie sich auch mit der Frage der Nachfolge beschäftigen. Viele Stifter vertrauen an dieser Stelle auf Ihre eigenen Kinder oder nahe Verwandte. Aber was, wenn es keine gibt oder Angehörige die Stiftungsarbeit nicht in Ihrem Sinne weiterführen? Die nachfolgende Generation sollte die Stiftungsarbeit in jedem Fall mit dem gleichen Engagement wahrnehmen, wie Sie selbst.

Sinnvoller Einstieg ins gemeinnützige Geschehen

Zu Beginn einer gemeinnützigen Idee kann es sinnvoll sein, den Einstieg mit Spenden zu gestalten und zu testen. Hierbei können Sie Erfahrung sammeln und schauen, ob die eigenen Vorstellungen realistisch sind. Eine Spende kann direkt und ganz ohne Umwege für den beabsichtigten Zweck eingesetzt werden. Ebenso haben Sie als Spender Einfluss auf die Verwendung des Geldes. Die künftige Ausgestaltung Ihres Engagements bleibt mit einer Spende völlig flexibel und Sie sparen den Aufwand, eine Stiftung zu gründen. Sagt Ihnen das gemeinnützige Engagement dauerhaft zu, ist eine Stiftung „schnell“ gegründet.

Weitere Alternativen zur klassischen Stiftung

Soll Ihr Kapital langfristig für den von Ihnen bestimmten Zweck arbeiten, wären ggf. auch eine Treuhandstiftung oder eine Verbrauchsstiftung sinnvolle Alternativen zur selbstständigen Stiftung.

Erstere kann beispielsweise schon mit geringem Kapital gegründet werden. Zudem kann daraus jederzeit eine selbstständige Stiftung inkl. Satzungsänderung gemacht werden oder sogar eine Auflösung erfolgen. Mit einer Treuhandstiftung können ebenso wertvolle Erfahrungen zum Stiftungsgeschehen gesammelt werden, auch wenn das Gründungskapital für eine selbstständige Stiftung vorerst nicht ausreicht oder der administrative Aufwand gering bleiben soll.

Wenn die Erfüllung Ihres Stiftungszwecks in 20–30 Jahren als realisierbar gilt (z.B. bei Restaurierungen geschichtsträchtiger Gebäude), kommt ebenso die Verbrauchsstiftung ins Spiel. Nach einer Sperrfrist (meist von ein paar Jahren) können sowohl die Zinsen als auch das Stiftungskapital nach und nach für die Arbeit eingesetzt werden. Ziele können somit effektiver und schneller erreicht werden.

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